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UNO-BRK-Ausschuss fordert persönliche Assistenz

Die abschliessenden Bemerkungen zum Initialstaatenbericht der Schweiz vom März 2022

sind nun auch auf Deutsch und Französisch verfügbar. Darin stellt der UNO-BRK-

Ausschuss mit Besorgnis fest, dass die Schweiz bei der Umsetzung der UNO-

Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) im Rückstand ist.


Im März wurde die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) in der Schweiz überprüft. Ende März veröffentlichte der Ausschuss den Prüfungsbericht. Darin kritisiert er vier Bereiche, die in Zusammenhang mit Assistenz und der Arbeit von InVIEdual wichtig sind:

  • Fehlende Harmonisierung von Leistungen: Zieht jemand von einem Kanton in einen anderen, ist die Aufrechterhaltung der Leistungen nicht garantiert

  • Fehlende Mitsprache von Organisationen von Menschen mit Behinderung, sowie deren Finanzierung

  • Das Fehlen von flächendeckender Assistenz

  • Das Fehlen einer Strategie zur Deinstititutionalisierung, wie sie die UNO-BRK fordert

Diese abschliessenden Bemerkungen sind strategisch und politisch wichtig. Um den Druck auf den Bundesrat zu erhöhen, hat Inclusion Handicap eine Petition lanciert. Diese kann online unterzeichnet werden: https://www.zurecht.ch/petition.


Weitere Unterlagen:

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