Die abschliessenden Bemerkungen zum Initialstaatenbericht der Schweiz vom März 2022
sind nun auch auf Deutsch und Französisch verfügbar. Darin stellt der UNO-BRK-
Ausschuss mit Besorgnis fest, dass die Schweiz bei der Umsetzung der UNO-
Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) im Rückstand ist.
Im März wurde die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) in der Schweiz überprüft. Ende März veröffentlichte der Ausschuss den Prüfungsbericht. Darin kritisiert er vier Bereiche, die in Zusammenhang mit Assistenz und der Arbeit von InVIEdual wichtig sind:
Fehlende Harmonisierung von Leistungen: Zieht jemand von einem Kanton in einen anderen, ist die Aufrechterhaltung der Leistungen nicht garantiert
Fehlende Mitsprache von Organisationen von Menschen mit Behinderung, sowie deren Finanzierung
Das Fehlen von flächendeckender Assistenz
Das Fehlen einer Strategie zur Deinstititutionalisierung, wie sie die UNO-BRK fordert
Diese abschliessenden Bemerkungen sind strategisch und politisch wichtig. Um den Druck auf den Bundesrat zu erhöhen, hat Inclusion Handicap eine Petition lanciert. Diese kann online unterzeichnet werden: https://www.zurecht.ch/petition.
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