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zwei Tablare eines langen Büchergestells mit Büchern unterschiedlichen Alters, Dicke und Farbe

Spannungsfeld «Selbstbestimmung – Arbeitgeberrolle – Kostenträger»

Das Dreieck im Logo von InVIEdual symbolisiert das Spannungsfeld, in dem Menschen mit Behinderungen leben, die Assistent_innen anstellen.

Ein gleichschenkliges, oranges Dreieck steht in der Mitte auf dem Spitz. Die Seiten und Ecken sind angeschrieben. Orange Pfeile verbinden die Stichworte in den Ecken. Text: Selbstbestimmung - Kostenträger: Je knausriger der Kostenträger desto eingeschränkter die Selbstbestimmung. Kostenträger - Arbeitgeberrolle: Für angemessene Löhne braucht es angemessene Assistenzbeiträge. Arbeitgeberrolle - Selbstbestimmung: Je restriktiver das Arbeitsrecht desto eingeschränkter die Selbstbestimmung.

Drei Ecken

Selbstbestimmung

Wir wollen selbstbestimmt leben. D.h., wir wollen all das selbst entscheiden, was die Menschen in unserer Gesellschaft in der Regel selbstverständlich selbst entscheiden:

Wir wollen trinken, wenn wir Durst haben; uns hinlegen, wenn wir müde sind; duschen, wenn wir uns verschwitzt fühlen; mit Kolleg_innen ein Feierabendbier geniessen; ...

Damit wir selbstbestimmt leben können, stellen wir unsere Assistent_innen an, die alltägliche Dinge übernehmen, die wir wegen unserer Behinderung nicht tun können.

Arbeitgeberrolle

Wir sind Arbeitgeber_innen und stehen damit in der Verantwortung gegenüber unseren Angestellten und gegenüber dem Staat. Wir sind verpflichtet, die Gesetze einzuhalten. Dazu gehören Regelungen zu Lohn und Spesen, Freizeit und Ferien, Arbeitsmaterial und Lohnfortzahlung. Wir schliessen mit unseren Assistent_innen Arbeitsverträge ab und versichern sie bei den Sozialversicherungen.

Kostenträger

Die Kosten dieser Arbeitsverhältnisse sind behinderungsbedingt Mehrkosten. Mit dem Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung (IV) können wir einen Teil der Kosten bezahlen. Für den Rest sind wir auf zusätzliche Kostenträger wie zum Beispiel die Kantone angewiesen.

Drei Spannungsfelder

Selbstbestimmung <-> Kostenträger

Assistenz ist begrenzt. Wie viele Stunden wir erhalten und wie viel diese kosten dürfen, bestimmt der Kostenträger. Je weniger unsere tatsächlichen Bedürfnisse berücksichtigt werden, desto eingeschränkter ist unsere Selbstbestimmung. Selbstverständliches wie zum Beispiel Haustiere halten, Gäste bewirten oder Fingernägel lackieren liegt nur drin, wenn wir uns anderweitig einschränken wie zum Beispiel Fastfood essen statt selbst kochen, zuhause bleiben statt mit Kolleg_innen ausgehen.

Kostenträger <-> Arbeitgeberrolle

Ein Teil der Gesetzgebung dreht sich um den Lohn der Arbeitnehmenden. Mindestlöhne, Nacht- und Wochenendzuschläge, Präsenz- und Ferienentschädigungen, obligatorische Sozialversicherungen, Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und Spesenentschädigungen werden vorgegeben. Werden die gesetzlich vorgeschrieben Entschädigungen erhöht, muss auch der Assistenzbeitrag erhöht werden. Sonst können wir unsere Arbeitnehmenden nicht gesetzeskonform anstellen.

Arbeitgeberrolle <-> Selbstbestimmung

Ein Arbeitsvertrag ist wie jeder Vertrag eine gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung der Parteien. Er muss ausgehandelt werden zwischen Arbeitgeber_in und Arbeitnehmer_in. Gesetze geben die Rahmenbedingungen vor. Je enger diese Rahmenbedingungen sind, desto kleiner der Verhandlungsspielraum und die Selbstbestimmung: Feste Ruhezeiten und Arbeitszeitbeschränkungen hindern uns daran, unser Leben so zu gestalten, wie es für Menschen in unserer Gesellschaft selbstverständlich ist.

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