AssistenzBUDGET statt AssistenzBEITRAG
- InVIEdual

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Verschiedene Mitglieder von InVIEdual haben sich in der Arbeitsgruppe AssistenzBUDGET Gedanken gemacht zu einer zukünftigen Finanzierung von persönlicher Assistenz und zu erschwinglichem Wohnraum. Die folgenden Vorschläge sind als Diskussionsgrundlage gedacht.
Was wir wollen
Die AG AssistenzBUDGET hat sich zum Ziel gesetzt, ein Papier auszuarbeiten, das Auskunft darüber gibt, wie sich InVIEdual ein Assistenzbudget als Ersatz für den Assistenzbeitrag in Zukunft vorstellt. Seit 2023 hat sich die AG mehrmals getroffen, um grundlegende Prinzipien zu erarbeiten und sich vertieft mit der Organisation und Finanzierung von persönlicher Assistenz sowie der Schaffung von mehr günstigem, hindernisfreiem Wohnraum zu befassen.
Forderungen
Folgende grundsätzliche Forderungen hat die AG zusammen getragen:
Persönliche Assistenz deckt den gesamten Bedarf, ist offen für alle Behinderungsformen und auch für den Altersbereich. Anspruch darauf besteht bei Erhalt einer Hilflosenentschädigung unabhängig vom Versicherungsträger (IV, AHV, Unfallversicherung, etc.)
Eine zentrale und unabhängige Anlaufstelle für die Unterstützung bei der Bedarfsabklärung, Finanzierung und Information
Zusammenführung einzelner Kostenträger für die persönliche Assistenz (Assistenzbeitrag, Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag)
Mitbestimmung der Betroffenen bei Entwicklung und Umsetzung (angemessene Vertretungen auf allen politischen und behördlichen Ebenen in jeder Entwicklungsphase)
Ein einziges, barrierefreies Abklärungsinstrument für alle Leistungen (Bund und Kanton)
Ein nationales Programm zur Deinstitutionalisierung einschliesslich einer Totalrevision oder Aufhebung des IFEG
Eine einheitliche und umfassende Informationspolitik auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene
Nationales Programm zur Förderung von erschwinglichem, hindernisfreiem Wohnraum für privat Wohnende
Ausgestaltung Assistenzbudget
Betrag gemäss Bedarfsabklärung für alle Leistungen zur freien Verfügung (freie Aufteilung von Leistungsstunden und Stundenansatz auf Tages- und Nachtleistungen).
Automatische Auszahlung des gesamten verfügten Betrages Anfang Monat.
Solange die IV weiterhin nur Leistungsstunden auszahlen will, ist die Rechnungsstellung folgendermassen auszugestalten:
Die Aufteilung auf Tages- und Nachtleistungen und die Stundenansätze ist Sache der Assistenznehmenden (Arbeitgeber). Nicht bezogene, verfügte Beträge sollen Ende Jahr bis zu einer Obergrenze als Reserve auf das Folgejahr übernommen werden können.
Auszahlung auf Monats-Rechnung. Wahlweise Lohnabrechnungen oder Stundennachweis, evtl. Dienstleister-Rechnungen zur Plausibilisierung. Anfang Jahr die Endabrechnung der Ausgleichskasse vom Vorjahr beilegen.
Abklärung des Bedarfs in allen Lebensbereichen, inkl. Präsenz
Keine Obergrenzen beim ermittelten Bedarf
Keine Untergrenzen beim Zugang zum IV-AssistenzBUDGET (Mindestbedarf; es gibt heute Personen, welche keine Hilflosenentschädigung und somit auch kein IV-Assistenzbeitrag erhalten, weil sie zu wenig Assistenz brauchen).
Die Möglichkeit, Dienstleister unkompliziert zu beauftragen
Mit dem IV-AssistenzBUDGET sollen Angehörige uneingeschränkt angestellt werden dürfen
Kein Abzug für Mitbewohnende
Berechnung des Betrages auf Basis von branchenüblichen Stundenansätzen für Tages- und Nachtleistungen einer Fachangestellten Gesundheit (FaGe) und nicht mehr wie bisher für eine ungelernte Person. Persönliche Assistenzpersonen werden durch uns ausgebildet und sind für uns qualitativ mindestens gleichwertig zu einer ausgebildeten FaGe.
Berücksichtigung aller Personalkosten (siehe auch «Hilflosenentschädigung: Warum wir die Aufhebung der 100%-igen Anrechnung beim Assistenzbeitrag fordern»)
Eine zentrale und unabhängige Anlaufstelle für die Unterstützung bei der Bedarfsabklärung, Finanzierung und Information
Zweck
Menschen mit Behinderung sollen die Bedarfsabklärungen und die Organisation der Finanzierung ihres Assistenzbudgets über die verschiedenen Kostenträger bei Bedarf an eine Anlaufstelle delegieren können, um sich von komplizierten Abklärungsverfahren bei mehreren Kostenträgern zu entlasten.
Menschen mit Behinderung, welche die Finanzierung selber organisieren möchten, sollen dafür entschädigt werden.
Betreiber
Beauftragte unabhängige Dienstleister
Dienstleistungen
Bereitstellung sämtlicher Informationen zum Leben mit persönlicher Assistenz
Bedarfsabklärungen mit den verschiedenen Kostenträgern mittels vereinheitlichten Tools durchführen
Finanzierung mit den Kostenträgern aufgleisen und organisieren
Rechnungskontrolle, Auszahlung und Einforderung sämtlicher Leistungen
Menschen mit Behinderungen schrittweise bestmöglich an die Rolle der Arbeitgeber:in heranführen
Eine solche Anlaufstelle könnte auch als Empowerment dienen und entsprechend Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen.
Verfasst von der AG AssistenzBUDGET (Urs Schnyder, Pesche Buri, Petra Stokar, Martin Jaussi)

Bild: Delegiertenversammlung von Agile.ch © Agile/Mark Henley, Mitglieder von InVIEdual tauschen sich aus.




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