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AssistenzBUDGET statt AssistenzBEITRAG

  • Autorenbild: InVIEdual
    InVIEdual
  • vor 3 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Verschiedene Mitglieder von InVIEdual haben sich in der Arbeitsgruppe AssistenzBUDGET Gedanken gemacht zu einer zukünftigen Finanzierung von persönlicher Assistenz und zu erschwinglichem Wohnraum. Die folgenden Vorschläge sind als Diskussionsgrundlage gedacht.


Was wir wollen

Die AG AssistenzBUDGET hat sich zum Ziel gesetzt, ein Papier auszuarbeiten, das Auskunft darüber gibt, wie sich InVIEdual ein Assistenzbudget als Ersatz für den Assistenzbeitrag in Zukunft vorstellt. Seit 2023 hat sich die AG mehrmals getroffen, um grundlegende Prinzipien zu erarbeiten und sich vertieft mit der Organisation und Finanzierung von persönlicher Assistenz sowie der Schaffung von mehr günstigem, hindernisfreiem Wohnraum zu befassen.


Forderungen

Folgende grundsätzliche Forderungen hat die AG zusammen getragen:

  • Persönliche Assistenz deckt den gesamten Bedarf, ist offen für alle Behinderungsformen und auch für den Altersbereich. Anspruch darauf besteht bei Erhalt einer Hilflosenentschädigung unabhängig vom Versicherungsträger (IV, AHV, Unfallversicherung, etc.)

  • Eine zentrale und unabhängige Anlaufstelle für die Unterstützung bei der Bedarfsabklärung, Finanzierung und Information

  • Zusammenführung einzelner Kostenträger für die persönliche Assistenz (Assistenzbeitrag, Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag)

  • Mitbestimmung der Betroffenen bei Entwicklung und Umsetzung (angemessene Vertretungen auf allen politischen und behördlichen Ebenen in jeder Entwicklungsphase)

  • Ein einziges, barrierefreies Abklärungsinstrument für alle Leistungen (Bund und Kanton)

  • Ein nationales Programm zur Deinstitutionalisierung einschliesslich einer Totalrevision oder Aufhebung des IFEG

  • Eine einheitliche und umfassende Informationspolitik auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene

  • Nationales Programm zur Förderung von erschwinglichem, hindernisfreiem Wohnraum für privat Wohnende


Ausgestaltung Assistenzbudget

  • Betrag gemäss Bedarfsabklärung für alle Leistungen zur freien Verfügung (freie Aufteilung von Leistungsstunden und Stundenansatz auf Tages- und Nachtleistungen).

  • Automatische Auszahlung des gesamten verfügten Betrages Anfang Monat.

  • Solange die IV weiterhin nur Leistungsstunden auszahlen will, ist die Rechnungsstellung folgendermassen auszugestalten:

    • Die Aufteilung auf Tages- und Nachtleistungen und die Stundenansätze ist Sache der Assistenznehmenden (Arbeitgeber). Nicht bezogene, verfügte Beträge sollen Ende Jahr bis zu einer Obergrenze als Reserve auf das Folgejahr übernommen werden können.

    • Auszahlung auf Monats-Rechnung. Wahlweise Lohnabrechnungen oder Stundennachweis, evtl. Dienstleister-Rechnungen zur Plausibilisierung. Anfang Jahr die Endabrechnung der Ausgleichskasse vom Vorjahr beilegen.

  • Abklärung des Bedarfs in allen Lebensbereichen, inkl. Präsenz

  • Keine Obergrenzen beim ermittelten Bedarf

  • Keine Untergrenzen beim Zugang zum IV-AssistenzBUDGET (Mindestbedarf; es gibt heute Personen, welche keine Hilflosenentschädigung und somit auch kein IV-Assistenzbeitrag erhalten, weil sie zu wenig Assistenz brauchen).

  • Die Möglichkeit, Dienstleister unkompliziert zu beauftragen

  • Mit dem IV-AssistenzBUDGET sollen Angehörige uneingeschränkt angestellt werden dürfen

  • Kein Abzug für Mitbewohnende

  • Berechnung des Betrages auf Basis von branchenüblichen Stundenansätzen für Tages- und Nachtleistungen einer Fachangestellten Gesundheit (FaGe) und nicht mehr wie bisher für eine ungelernte Person. Persönliche Assistenzpersonen werden durch uns ausgebildet und sind für uns qualitativ mindestens gleichwertig zu einer ausgebildeten FaGe.

  • Berücksichtigung aller Personalkosten (siehe auch «Hilflosenentschädigung: Warum wir die Aufhebung der 100%-igen Anrechnung beim Assistenzbeitrag fordern»)


Eine zentrale und unabhängige Anlaufstelle für die Unterstützung bei der Bedarfsabklärung, Finanzierung und Information

Zweck

Menschen mit Behinderung sollen die Bedarfsabklärungen und die Organisation der Finanzierung ihres Assistenzbudgets über die verschiedenen Kostenträger bei Bedarf an eine Anlaufstelle delegieren können, um sich von komplizierten Abklärungsverfahren bei mehreren Kostenträgern zu entlasten.

Menschen mit Behinderung, welche die Finanzierung selber organisieren möchten, sollen dafür entschädigt werden.


Betreiber

Beauftragte unabhängige Dienstleister


Dienstleistungen

  • Bereitstellung sämtlicher Informationen zum Leben mit persönlicher Assistenz

  • Bedarfsabklärungen mit den verschiedenen Kostenträgern mittels vereinheitlichten Tools durchführen

  • Finanzierung mit den Kostenträgern aufgleisen und organisieren

  • Rechnungskontrolle, Auszahlung und Einforderung sämtlicher Leistungen

  • Menschen mit Behinderungen schrittweise bestmöglich an die Rolle der Arbeitgeber:in heranführen

Eine solche Anlaufstelle könnte auch als Empowerment dienen und entsprechend Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen.


Verfasst von der AG AssistenzBUDGET (Urs Schnyder, Pesche Buri, Petra Stokar, Martin Jaussi)


drei Personen an einem Tisch, im Hintergrund eine Leinwand. Auf dem Tisch hat es Petflaschen, Papier und Schreibzeug.

Bild: Delegiertenversammlung von Agile.ch © Agile/Mark Henley, Mitglieder von InVIEdual tauschen sich aus.

 
 
 

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