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Arbeitgeber_in sein: Schlüssel zum selbstbestimmten Leben

Als Arbeitgeber_innen

  • wählen wir unsere Assistent_innen aus und bestimmen damit, wer uns unterstützt.

  • machen wir die Einsatzpläne und bestimmen damit, wann wir die Assistenz brauchen.

  • bestimmen wir den Arbeitsort und damit, wo wir Assistenz erhalten wollen.

  • leiten wir unsere Assistent_innen an und bestimmen damit, wie die Assistenz geleistet wird.

  • legen wir die Arbeitszeiten fest und damit, wie lange wir die Assistenz beanspruchen.

  • geben wir die Arbeit vor und damit, welche Assistenzaufgaben zu erledigen sind.

Arbeitgeber_in sein: Pflichten wahrnehmen

Wir Arbeitgeber_innen bewegen uns nicht in einem rechtsfreien Raum. Wir müssen uns an Regeln halten.

Der Arbeitsvertrag

Wir schliessen mit unseren Assistent_innen einen Arbeitsvertrag ab. Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag. Damit ein Vertrag gültig ist, braucht es zwei Parteien, die sich einig sind. Ein Vertrag ist deshalb eine gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung.

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Ein Vertrag wird ausgehandelt. Sind Arbeitgeber_in oder Arbeitnehmer_in nicht einverstanden, gibt es keinen Vertrag. Wir Arbeitgeber_innen können den Inhalt des Vertrages nur dann selbst bestimmen, wenn wir Arbeitnehmer_innen finden, die einverstanden sind mit dem, was wir wollen.

Die Gesetze

Als Arbeitgeber_innen müssen wir uns an die Gesetze halten. Die Gesetze schreiben vor, was in einem Arbeitsvertrag stehen muss und nicht stehen darf. Für uns gelten die Regeln, die für Privathaushalte gelten.

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  • Das Obligationenrecht (OR) gibt zwingende Bestimmungen vor über Freizeit, Ferien, Überstunden, Lohnfortzahlung bei Verhinderung, Arbeitsmaterial, Spesen, Persönlichkeitsschutz, Arbeitszeugnis, Kündigung.

  • Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) gibt Mindestlöhne vor.

  • Die kantonalen Normalarbeitsverträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft gelten nur, wenn im schriftlichen Arbeitsvertrag nichts anderes abgemacht wurde.

 

Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) gilt nicht für Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten.

Die Sozialversicherungen

Unsere Assistent_innen sind sozial abgesichert. Dafür melden wir sie bei den Sozialversicherungen an und zahlen Beiträge.

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  • Wir melden uns bei der Ausgleichskasse als Arbeitgeber_innen an und zahlen AHV-, IV-, EO-, ALV-Beiträge und Beiträge für die Familienzulagen. Wir können unseren Arbeitnehmer_innen Kinder- und Ausbildungszulagen überweisen, sofern sie Anspruch darauf haben.

  • Wir schliessen eine Unfallversicherung ab. Arbeitnehmer_innen, die bei uns pro Woche mindestens acht Stunden arbeiten, sind auch gegen Nichtberufsunfälle versichert und können die Unfalldeckung in ihrer Krankenversicherung sistieren.

  • Wir schliessen uns einer Pensionskasse an, sobald wir Mitarbeiter_innen haben, die mit ihrem Lohn die Eintrittsschwelle erreichen.

  • Wir schliessen eine Krankentaggeldversicherung ab, wenn wir die Lohnfortzahlung bei Krankheit nicht selbst tragen können oder wollen.

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Schwarzarbeit ist respektlos gegenüber den Arbeitnehmer_innen, den pflichtbewussten Arbeitgeber_innen, dem Staat, den Steuerzahler_innen und der ganzen Gesellschaft.

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