Selbstbestimmung unter Druck: Intervention von InVIEdual zeigt Wirkung
- InVIEdual

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Kurz vor Jahresende brachten Änderungen im Kreisschreiben über den Assistenzbeitrag viele Menschen mit Behinderungen in existenzielle Schwierigkeiten. Ihr Leben mit persönlicher Assistenz und ihre Arbeitsverhältnisse standen auf dem Spiel. InVIEdual intervenierte beim BSV – mit Erfolg.
Schocknachricht kurz vor Jahresende
Im Dezember erreichte InVIEdual eine Schocknachricht aus dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Das Kreisschreiben über den Assistenzbeitrag (KSAB) soll per 1. Januar 2026 angepasst werden. Die vorgesehenen Änderungen betreffen direkt unsere Arbeitsverhältnisse.
Konkret sah das BSV vor:
eine maximale Arbeitszeit von 11 Stunden pro Tag und Assistenzperson
die zwingende Anwendung der kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV)
Bei Nichteinhaltung sollten Kürzungen des Assistenzbeitrags drohen – bis hin zur vollständigen Streichung.
Massive Folgen für Selbstbestimmung und Arbeitsverhältnisse
Schnell war klar: Werden diese Regelungen umgesetzt, schränken sie unsere Selbstbestimmung massiv ein und gefährden gleichzeitig unsere Assistenzpersonen. Darauf haben wir bereits in unserem Positionspapier «Wie Arbeitsrecht die Selbstbestimmung torpediert» hingewiesen.
Kurz vor Jahresende standen viele von uns vor einer existenziellen Situation: Unser Leben mit dem Assistenzbeitrag wurde infrage gestellt. Gleichzeitig wäre es uns verunmöglicht worden, laufende Verpflichtungen aus bestehenden Arbeitsverhältnissen einzuhalten.
Keine Information, kein Einbezug
Weder InVIEdual noch andere Behindertenorganisationen wurden im Vorfeld informiert oder in die Ausarbeitung einbezogen.
Noch vor Weihnachten wandten wir uns deshalb schriftlich an das BSV und an die IV-Stellen. Wir legten dar, welche konkreten Auswirkungen die geplanten Änderungen für uns und unsere Angestellten gehabt hätten. Die IV-Stellen forderten wir eindringlich auf, die neuen Regelungen mit Augenmass anzuwenden. Beim BSV verlangten wir eine dringliche Anhörung.
Intervention mit Wirkung
Aufgrund unserer Intervention kam es über die Festtage zu Gesprächen zwischen InVIEdual und dem BSV. Diese Gespräche zeigten Wirkung: Das BSV nahm zentrale Anpassungen vor.
Die IV-Stellen wurden am Montag, 13. Januar 2026, darüber informiert (siehe Rundschreiben).
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick
Folgende Korrekturen wurden beschlossen:
Verzicht auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 11 Stunden
Abweichungen von nicht zwingenden Bestimmungen der kantonalen NAV bleiben möglich, wie bisher im Rahmen individueller Arbeitsverträge
Diese Anpassungen gelten ab sofort. Sollten sich IV-Stellen nicht daran halten, wehrt euch und meldet euch bei uns. Das Kreisschreiben über den Assistenzbeitrag wird bei der nächsten Aktualisierung entsprechend angepasst.
Eine Stimme, die wirkt
Diese Situation hat gezeigt, wie schnell ein selbstbestimmtes Leben ins Wanken geraten kann. Ein administrativer Entscheid, ohne Vorwarnung – und plötzlich stehen bestehende Arbeitsverhältnisse und der Alltag mit Assistenz infrage. Für einzelne Menschen ist das kaum zu bewältigen.
Genau hier setzt InVIEdual an. Der Verein gibt Menschen mit Behinderungen, die mit persönlicher Assistenz leben, eine gemeinsame Stimme. Die Anliegen werden gebündelt, fachlich eingebracht und direkt gegenüber den zuständigen Stellen vertreten.
Gemeinsam stark – heute und in Zukunft
Diese gemeinsame Stimme macht einen Unterschied. Sie wird gehört, sie kann eingreifen und sie kann Korrekturen erreichen. Auch dann, wenn Entscheide kurzfristig oder zu ungünstigen Zeitpunkten gefällt werden.
Damit InVIEdual diese Arbeit auch in Zukunft leisten kann, braucht es eine breite und starke Mitgliederbasis. Jede Mitgliedschaft stärkt unsere gemeinsame Stimme und ermöglicht es, die Anliegen von Assistenznehmenden weiterhin konsequent zu vertreten.
Danke allen, die InVIEdual mit einer Mitgliedschaft unterstützen.





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