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Jahresbericht 2021

Editorial der Co-Präsidentin

Liebe Mitglieder


Ist allen Menschen mit Behinderungen bewusst, dass sie das Recht haben, ihren Lebensort zu wählen? Ich bin mir nicht sicher.


Die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) und ihr Artikel 19 sind jedoch eindeutig: Sie gestehen Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein Leben in der Gesellschaft zu, mit der gleichen Wahlfreiheit wie alle anderen (das heisst wie denjenigen, die nicht behindert sind). Die Schweiz hat die BRK im Jahr 2014 ratifiziert und acht Jahre später ist es an der Zeit, dass jede Person dieses Recht erhält und frei wählen kann, wo und mit wem sie lebt. Der Assistenzbeitrag, eine Leistung der Invalidenversicherung, die 2012 eingeführt wurde, ist finanziell gesehen eine «wirksame und geeignete Massnahme, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts zu erleichtern» wie in Artikel 19 der BRK steht. Der Assistenzbeitrag ist jedoch bei Menschen mit Behinderungen, ihren pflegenden Angehörigen, Betreuer_innen und potenziellen Assistent_innen noch relativ unbekannt. Zudem können nicht alle Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen davon profitieren.

Was für andere normal ist, darf für uns kein Luxus sein! Deshalb muss ein Leben zu Hause für alle Menschen mit Behinderungen möglich und realisierbar werden. Sie müssen die Mittel erhalten, um Arbeitgeber_innen ihrer Assistent_innen zu werden.

InVIEdual verbindet diese «Pioniere» eines selbstbestimmten Lebens mit persönlicher Assistenz seit 2020. Lasst uns unseren Stimmen und Entscheidungen Gehör verschaffen und sie mit möglichst vielen Menschen teilen!

Unterschrift von Emmanuelle Chaudet-Julien



Emmanuelle Chaudet-Julien


Den gesamten Jahresbericht finden Sie hier:



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