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Änderungen beim Assistenzbeitrag

Was lange währt, wird endlich besser… Im Juni 2018 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Kantone beauftragt, ihre Normalarbeitsverträge für Hausdienstangestellte anzupassen. Vorgeschlagen wurde unter anderem die Entschädigung von Präsenzzeiten. Dass das auch Menschen mit Behinderungen betrifft, die Assistentinnen und Assistenten beschäftigen, und Präsenzzeiten mit den Assistenzbeitrag nicht bezahlt werden dürfen, ging vergessen. AGILE.CH hat sich mit anderen Organisationen in den letzten Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass der Assistenzbeitrag an die neuen Vorgaben angepasst wird. Einen Erfolg erzielen konnten wir nun, was die Präsenzzeiten während der Nacht betrifft. Die Nachtpauschale wird auf den 1. Januar 2022 von maximal Fr. 89.30 auf Fr. 160.50 erhöht.


Einem weiteren Anliegen wurde mit der neuen IV-Verordnung entsprochen: Nicht in Rechnung gestellte Nachtpauschalen können in Stunden umgewandelt und während dem Tag eingesetzt werden. Diese Flexibilisierung erleichtert die Organisation der Assistenz vor allem, wenn Familienangehörige die Assistenz in der Nacht übernehmen. Ihre Unterstützung kann zwar nach wie vor nicht mit dem Assistenzbeitrag bezahlt werden. Mit der neuen Regelung verfällt die Nachtpauschale aber nicht mehr und kann für die Entlastung der Familienangehörigen tagsüber verwendet werden.


Aller guten Dinge sind drei. Wer einen Assistenzbeitrag bezieht, hatte bis jetzt einmalig Anspruch auf 20 Beratungsstunden. Erfahrungen haben gezeigt, dass das nicht reicht. Zu häufig ändern sich gesetzliche Rahmenbedingungen oder die persönliche Situation. Deshalb wird es nun möglich, auf begründetes Gesuch hin alle drei Jahre Beratung in diesem Umfang zu erhalten.


Diese und weitere Informationen finden Sie im Register «Links» am Ende der hier verlinkten Medienmitteilung des BSV.

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